Prüfen von Betriebsmitteln
Zum Arbeitsschutz gehört auch die Prüfung von Betriebsmitteln und ist in folgende Schritte untergliedert:
- Gefährdungsbeurteilung: Die arbeitsspezifischen Gefährdungen müssen ermittelt werden und entsprechende Präventionsmaßnahmen müssen festgelegt werden.
- Prüfung der Arbeitsmittel: Kann das Arbeitsmittel bis nur nächsten Prüfung sicher bedient werden oder ist eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich?
- Erstellung der Dokumentation: In dieser wird der IST-/ und SOLL-Zustand festgehalten und die zu treffenden Maßnahmen. Die Dokumentation dient als gerichtsfestes Dokument zur Beurteilung der Schuld bei Unfällen.
- Instandhaltung von Arbeitsmitteln
- Kennzeichnung der Arbeitsmittel durch eine Prüfplakette