Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Gemäß der gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. Gefordert wird ein Mindestanteil von 5% der Beschäftigten, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein. Auch unter Beachtung von möglichen Krankheits- und Urlaubszeiten wird empfohlen, 10 % der Mitarbeiter auszubilden.
Wir bieten Ihnen deshalb das folgende Seminar Ausbildung zum Brandschutzhelfer an:
Schulungsinhalte:
1. Theoretischer Teil
- Grundlagen im Brandschutz
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
2. Praktischer Teil
- Echter Brand am Simulationsgerät
- Übung mit Feuerlöscheinrichtung
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
Termine
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